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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 2 B 47/07 KN KR   

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https://dejure.org/2008,23897
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 2 B 47/07 KN KR (https://dejure.org/2008,23897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.12.2008 - L 2 B 47/07 KN KR (https://dejure.org/2008,23897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - L 2 B 47/07 KN KR (https://dejure.org/2008,23897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von noch nach altem Recht zulässig eingelegten Rechtsmitteln nach Verschärfung des Rechtsmittels; Notwendigkeit der Beachtung der Grundsätze des intertemporalen Prozessrechts; Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Kostenentscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1993 - L 10 S 17/92

    Kostenerstattung bei Untätigkeitsklage - fehlender zureichender Grund für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 2 B 47/07
    Überschreitung der Frist - ohne Kostentragungsrisiko seitens des Versicherungsträgers - setzt allerdings voraus, dass der Versicherte noch nicht mit einer Entscheidung rechnen durfte, ihm also der Grund für die Untätigkeit bekannt oder mitgeteilt worden ist (LSG NRW Beschluss vom 04.01.1993, L 10 S 17/92; Leitherer in Meyer/Ladewig aaO Rn 13 c).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 2 B 47/07
    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts lässt die Verschärfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel, Rechtsmittel nicht unzulässig werden, die nach altem Recht noch zulässig eingelegt worden sind (BVerfGE 87, 48, 63 ff).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 2 B 47/07
    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist in der verfahrenabschließenden Entscheidung gesondert zu befinden (LSG NRW, Beschluss vom 08.02.2006, L 2 B 19/05 KN KR).
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